Grillpartys im Garten
Grundsätzlich gibt es keine Ausnahme von der vorgeschriebenen Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr. Die weit verbreitete Ansicht, dass Nachbarn ein Überschreiten der Zimmerlautstärke auch nach 22 Uhr ein paar Mal im Jahr dulden müssen, ist falsch. Beschweren sich die Nachbarn nach 22 Uhr über eine zu große Lautstärke, muss der Geräuschpegel auf Zimmerlautstärke reduziert werden. Suchen Sie als Gastgeber deshalb vorher das Gespräch mit Ihren Nachbarn. Geben Sie Ihre Telefonnummer weiter, unter der Ihre Nachbarn Sie erreichen können, wenn die Lautstärke zu sehr stört. Häufig bewirkt eine persönliche Ansprache Wunder. Wenn Sie sich auf der anderen Seite von einer zu lauten Party gestört fühlen, sollten Sie sich überlegen, ob einem Anruf bei der Polizei nicht ein Anruf bei den Nachbarn vorzuziehen wäre.
Grillpartys auf dem Balkon
Haben Sie keinen eigenen Garten und sind für die Grill-Session auf Ihren Balkon angewiesen, dann sollten Sie zunächst klären, was Ihre Hausordnung zu diesem Thema vorsieht. Ist das Grillen auf dem Balkon dort verboten, müssen Sie sich daran halten. Gibt es dieses Verbot dort nicht, so gehen Richter in diversen Urteilen davon aus, dass Nachbarn Grillen auf dem Balkon oder im Garten in Maßen dulden müssen. Drei bis vier Grillabende im Jahr werden für zumutbar gehalten, solange sich Lärm und Geruch in Grenzen halten. Die Nachtruhe gilt natürlich auch dann.
Mit den Nachbarn reden
- Vor der Einschaltung von Polizei und Gerichten sollten Sie immer das Gespräch mit Ihrem Nachbarn suchen. Manchmal ist dem Nachbarn gar nicht bewusst, wie sehr er seine Umgebung stört. Eine gütliche Einigung ist darüber hinaus auch billiger und fördert langfristig eine gute Nachbarschaft.
- Gelingt der erste Schritt nicht, können Sie als Mieter auch Ihren Vermieter einschalten und ihn dazu auffordern, die notwendigen Schritte einzuleiten. Tritt danach immer noch keine Besserung ein, sind Sie unter Umständen berechtigt, die Miete zu kürzen.
- Lässt sich Ihr lauter Nachbar nicht auf Kompromisse ein, sollten Sie über die Lärmbelästigungen ein Lärmprotokoll führen, in dem Sie die Art und Dauer der Belästigung aufführen und im besten Fall auch Zeugen notieren.
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Die immer größere Verbreitung von Rechtsschutzversicherungen führt dazu, dass immer mehr Streitigkeiten vor die Gerichte getragen werden. Auch wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie diese nur in wirklichen Härtefällen nutzen und vorher alle anderen Mittel ausschöpfen.
