Vorbereitungen
Ganz spontan sollten Sie ein fremdes Kind aber nicht ins Auto packen und in den Urlaub fahren, denn einige Dinge sind vor Urlaubsantritt zu klären. Laden Sie schon vor dem Urlaub den kleinen Gast einmal zum Übernachten bei sich ein. So lernen Sie sich kennen und sehen, ob das Leben auf engstem Raum klappen kann.
Das Gespräch mit den Eltern des Freundes
Wichtig ist auch, sich mit den Eltern des Freundes über wichtige Details zu unterhalten und Absprachen zu treffen:
- Braucht das Kind Medikamente, hat es Allergien und darf etwas nicht essen?
- Erinnern Sie an wichtige Dokumente wie Krankenversicherungskarte oder Auslandskrankenschein, Impfpass und Personalausweis (für das EU-Ausland einen Kinderreisepass und vielleicht ein Visum oder elektronischer Reiseantrag (USA), die eingepackt werden müssen.
- Geld ist häufig ein Streitthema. Können Sie das Kind wirklich dazu bewegen, sein Taschengeld für ein Eis oder Eintritt auszugeben? Oder zahlen Sie lieber mit knirschenden Zähnen? An welchen Kosten sollen sich die anderen Eltern am besten beteiligen (Reisekosten, Unterkunft, Essen und Trinken, Eintrittspreise, Extras, Telefonkosten...). Sprechen Sie im Vorfeld darüber – sonst bleiben Sie auf unerwünschten Kosten sitzen und haben nachher Ärger – und auch die Eltern Ihres Gastes sollten wissen, worauf sie sich finanziell einlassen.
- Reiserücktrittsversicherungen gelten nicht unbedingt für das Gastkind, zumindest muss es extra benannt werden. Klären Sie mit den anderen Eltern ab, was Sie in einem solchen Fall tun wollen.
Aufsichtspflicht
Sie müssen auch für das Gastkind Verantwortung übernehmen, es ist Ihre Pflicht vor Gefahren zu warnen und auch sicher sein, dass die Ermahnung verstanden wurde. Auch das Nachsehen und immer wieder Kontrollieren ist wichtig, um den Versicherungsschutz einer Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen zu können.
Absicherung
Bitten Sie die Eltern des Freundes, Ihnen eine Vollmacht mitzugeben. Das kann Ärger an den Grenzen vermeiden.
- Unterschrieben von beiden Erziehungsberechtigten
- Mit Adresse, Telefonnummer der Eltern
- Namen der betreuenden Personen
- Vielleicht Beschreibung der Reiseroute
- Im Idealfall von einem Notar beglaubigt (Sonst kann es im Ernstfall zu Anerkennungsproblemen kommen!); ein Notar hilft auch bei der Formulierung.
Weiterführende Literatur
