Kinder dürfen laut sein
Generell gilt, dass Kinder „natürliche Lebensäußerungen“ von sich geben dürfen. Ein Tobsuchtsanfall in der Mittagszeit ist von den Nachbarn ebenso zu ertragen wie andauerndes Babygeschrei in der Nacht. Auch Kinderlärm morgens vor sieben Uhr ist erlaubt, wenn Kinder aufstehen. So haben es verschiedene deutsche Gerichte bestätigt.
- Kinder dürfen in der Nähe der Wohnung spielen, solange das Spielen auf Grünflächen nicht untersagt ist. Dazu gehören auch Innenhöfe und Garagenhöfe. Sie können als Ausweichmöglichkeiten vor dem gefährlichen Straßenverkehr dienen.
- Auch wenn Bobbycars ganz schön Krach machen, dürfen Kinder damit fahren. Fahrräder, Roller und Co. machen weniger Lärm als die oft geduldeten Autos.
- Kinder dürfen auch Freunde zum Spielen in die Wohnung einladen. Dass es dabei etwas lauter werden kann, haben Nachbarn hinzunehmen. Eltern sind nicht verpflichtet, als Schallschutz einen Teppich zu verlegen. Dies ist allenfalls Aufgabe des Vermieters.
- Mittagspausen und Ruhezeiten sollten eingehalten werden. Das heißt aber nicht, dass Sie Ihre Kinder im Haus einsperren müssen. Sie sollten sie dennoch dazu anhalten, leise zu spielen. Die Mittagsruhe gilt von 13 bis 15 Uhr. Die Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr.
- Ihr Musikus darf außerhalb der Ruhezeiten täglich zwei bis drei Stunden auf seinem Instrument üben. Ein Verbot im Mietvertrag ist unzulässig.
Meckernde Nachbarn beruhigen
Um nicht ständig mit den Nachbarn in Konflikt zu geraten, sollten Kinder etwas zur Rücksichtnahme angehalten werden. Treppenhäuser, Keller, Speicher, Aufzüge und Tiefgaragen sind als Spielplätze tabu. Dort zu spielen ist nicht nur gefährlich, sondern auch unnötig laut.
- Lernen Sie sich kennen! Manchmal kann es helfen, den Nachbarn zu sich einzuladen. Bei einem Kaffee lässt es sich vielleicht entspannter sprechen.
- Durch einen Besuch kann Ihr Nachbar Ihre Kinder kennen lernen und „nette“ Seiten für sich entdecken. Dann fällt das Meckern schwerer.
- Aus Rücksichtnahme können Sie zur Schalldämpfung Teppiche auslegen oder, wenn Sie einen neuen Boden planen, eine zusätzliche Trittschalldämmung verlegen.
- Suchen Sie nach Kompromissen und denken Sie daran, dass auch Ihr Nachbar einen wichtigen Grund für die Beschwerde haben könnte.
- Hilft alles nichts, ist in den meisten Bundesländern der Gang zum Schlichter vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorgeschrieben. Zumindest bei nicht gewerblichen Nachbarn. Dieses Gespräch kann bis zu 400 Euro kosten, scheitert es, bleibt der Weg der Klage.
Weiterführende Literatur
Jüngst, W.: Ihr Recht als Mieter: Vom Mietvertrag bis zur Kündigung - was Sie dürfen, was Sie müssen. 2009.
